D&O Versicherung
Directors & Officers
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten treffen täglich Entscheidungen mit finanzieller Tragweite. Aber auch solchen Organpersonen, also natürlichen Personen, die für eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder eine AG) handeln, können Fehler unterlaufen. Und die werden in solchen Positionen mitunter richtig teuer. Das fatale daran: Verletzt eine Organperson schuldhaft ihre Pflichten und verursacht damit einen Vermögensschaden für das Unternehmen oder gegenüber Dritten, können persönliche Haftungsansprüche entstehen.
Nicht jede Fehlentscheidung führt automatisch zur Haftung
Das gilt insbesondere dann, wenn diese noch relativ frisch in ihrer neuen Position sind. Hier ist es sinnvoll, zunächst die Hintergründe grundlegend zu erklären. Eine wirtschaftlich schlechte Entscheidung allein macht eine Führungskraft noch nicht automatisch schadenersatzpflichtig. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und daraus ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Bei Vorständen berücksichtigt das Aktiengesetz ausdrücklich den unternehmerischen Entscheidungsspielraum: Wer auf Grundlage angemessener Informationen vernünftigerweise zum Wohl der Gesellschaft handelt, begeht mit der unternehmerischen Entscheidung grundsätzlich keine Pflichtverletzung. Kommt es jedoch zu einem Haftungsvorwurf, kann die finanzielle Dimension erheblich sein.
Typische Konfliktfelder sind unter anderem
- Organisations- und Kontrollpflichten,
- versäumte Fristen,
- unzureichend vorbereitete Entscheidungen oder
- Pflichtverletzungen in einer Unternehmenskrise.
Was die D&O im Haftungsfall leistet
Die D&O, kurz für Director-and-Officers, ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit passiver Rechtsschutzfunktion. Vereinfacht lässt sich ihre Aufgabe in drei Schritte gliedern:
- Prüfen: Der Versicherer prüft, ob und in welchem Umfang ein versicherter Haftpflichtanspruch besteht.
- Abwehren: Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen des Versicherungsschutzes abgewehrt; dazu können auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gehören.
- Leisten: Ist der Anspruch berechtigt und vom Vertrag gedeckt, übernimmt der Versicherer die Schadenersatzleistung bis zu den vereinbarten Grenzen.
Corporate-D&O oder Individual-D&O?
Es existieren zwei Arten der D&O-Versicherung:
Bei der Unternehmens-D&O (auch Corporate D&O) schließt das Unternehmen den Vertrag zugunsten der versicherten Organpersonen ab. Je nach Vertrag sind beispielsweise Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten gemeinsam versichert. Das ist in der Praxis weit verbreitet, bedeutet aber auch: Mehrere versicherte Personen und Schadenfälle können auf dieselbe Versicherungssumme zugreifen.
Eine Individual-D&O (persönliche D&O) wird dagegen für eine einzelne Person abgeschlossen. Sie kann insbesondere dann prüfenswert sein, wenn eine Führungskraft unabhängig von der Absicherung ihres Unternehmens über eigenen Versicherungsschutz verfügen möchte. Je nach Tarif kann eine eigene Versicherungssumme zur Verfügung stehen. Auch die Ausgestaltung bei Mandats- oder Arbeitgeberwechseln kann sich unterscheiden. Abhängig von der jeweiligen Konstellation, können Kunden ihre Beiträge zur D&O in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist dabei empfehlenswert.
Insolvenzrisiken mitdenken
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Aspekt der Unternehmenskrise. Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten für Geschäftsleiter strenge Vorgaben für weitere Zahlungen. Verstöße können Erstattungsansprüche nach sich ziehen, die ein Insolvenzverwalter für die Gesellschaft verfolgen kann.
Das bedeutet nicht, dass eine Unternehmens-D&O bei Insolvenz automatisch wirkungslos wäre. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Vertragsgestaltung und die Situation im Einzelfall. Prüfen Sie vor allem Versicherungssumme, Nachmeldefristen, Deckung für insolvenznahe Haftungsansprüche und wie der Schutz nach Ausscheiden aus dem Unternehmen fortwirkt.
